Waffenrechtliche Begutachtung

Diese Begutachtung ist in der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz vorgeschrieben um ein waffenrechtliches Dokument (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) zu erhalten. Ich selbst bin Sportschütze und Offizier und besitze selbst zwei Waffen um diesen tollen Sport ausüben zu können.

Ablauf der Begutachtung

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in welchem auf Ihren Lebenslauf sowie Ihre psychische Gesundheit eingegangen wird und Ihre Gründe und Motive für den Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses besprochen werden. In weiterer Folge werden Ihnen zwei Fragebögen vorgegeben, welche Ihre Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale (beispielsweise emotionale Stabilität, Aggressionsneigung, Risikobereitschaft usw.) im Hinblick auf den Umgang mit Waffen erfassen. Es werden keine Wissensfragen gestellt.

Das Ergebnis der Begutachtung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer positiven Beurteilung reichen Sie das Gutachten gemeinsam mit den anderen Unterlagen, wie beispielsweise dem Waffenführerschein, bei Ihrer zuständigen Behörde ein, um das beantragte Waffendokument ausgestellt zu bekommen.

Für die Begutachtung ist Folgendes zu beachten:

  • Terminvereinbarung notwendig!

  • Geld in bar für die Testung mitnehmen.

  • Die Dauer der Begutachtung beträgt im Regelfall 1 Stunde.

  • Trinken Sie spätestens am Vorabend der Begutachtung keinen Alkohol mehr und nehmen Sie keine Medikamente ein, außer jene, die Sie medizinisch verordnet bekommen haben!

  • Kommen Sie ausgeruht zur Begutachtung!

  • Bitte nehmen Sie einen Lichtbildausweis mit (Führerschein oder Reisepass)!

  • Wenn Sie Brillen- oder Kontaktlinsenträger/in sind, nehmen Sie bitte Ihre Sehhilfe mit.

Kosten

Die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr für die Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung beträgt ohne auffällige Vorgeschichte (laufendes Verwaltungsverfahren, Strafverfahren etc.), unabhängig vom Testergebnis, €283,20.- (inkl. USt). Dieser Betrag ist in bar zur Testung mitzunehmen.

(Beim BMI eingetragene Begutachtungsstelle nach dem Waffengesetz)

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